WISSENSWERTES
FAQ

WIE UND WO KANN ICH MICH BEWERBEN?

Am schnellsten und einfachsten funktioniert das über diesen Link: Zum Online Anmeldeformular. Wir nehmen aber auch jede andere Form der Bewerbung an – ganz egal ob klassisch als Bewerbungsmappe in Papierform oder digital als PDF Dokument. Die Kontaktdaten für die Bewerbung befinden sich hier.

Deine Bewerbung kannst du auch direkt an die Kooperationshäuser senden, interessierst du dich zum Beispiel besonders für die psychiatrische Pflege kannst du deine Bewerbung auch direkt an das St. Rochus-Hospital Telgte senden. Die Kontaktdaten findest du hier.

Für eine erste Kontaktaufnahme können bereits das Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf und aktuelle Schulzeugnisse eingereicht werden. Wer schon ein Praktikum in einer Pflegeinrichtung oder einem Krankenhaus absolviert hat, kann die Praktikumsbescheinigung/das Praktikumszeugnis gerne mit einreichen.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH MITBRINGEN?

Ein 10-jähriger Schulbesuch mit erfolgreichem Abschluss ist die Mindestvoraussetzung für den Einstieg in einen Gesundheitsfachberuf. Auch für (Fach-) Abiturient*innen haben wir ein zusätzliches Angebot: wenn die Leistungen passen, kann nach der Probezeit (6 Monate) parallel zur Ausbildung ein duales pflegewissenschaftliches Studium begonnen werden. Wir kooperieren dabei mit der Fachhochschule Münster.

WAS VERDIENE ICH ALS AZUBI ?

Die Ausbildungsvergütung ist bei uns tariflich geregelt – wir gehören zum Tarifwerk der Caritas (AVR = Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes).

(Alle Angaben ohne Gewähr für die Aktualität, da sich die Tarife kontinuierlich ändern. Den aktuellsten Stand findet man z.B. auf dieser Website: https://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage07.htm#b21

Hinzu kommen noch Sonderzulagen und auch Schichtzulagen, wenn man z.B. in einem praktischen Einsatz am Wochenende oder an einem Feiertag arbeitet.

WIE LANGE DAUERT DIE PROBEZEIT?

Das ist im Pflegeberufegesetz genau geregelt: Die Probezeit dauert 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildungsträger als auch vom Auszubildenden jederzeit (auch ohne Angabe von Gründen) schriftlich gekündigt werden. Aber natürlich sprechen wir zuerst miteinander, wenn es mal nicht so rund läuft. In den meisten Fällen finden wir dann gemeinsam eine Lösung.

WIE IST DER AUSBILDUNGSVERLAUF ÜBER DIE DREI JAHRE VERTEILT?

Schon zu Beginn der Ausbildung steht der grundsätzliche Ablauf der drei Jahre fest. Damit ist gemeint, wann die Unterrichtsphasen (“Theorieblöcke“) und wann die Praxisphasen/ die praktischen Einsätze stattfinden. Grundsätzlich findet in den drei Ausbildungsjahren immer ein Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt – dabei liegt der größere Stundenanteil in der Praxis. Zuerst muss aber die Schule besucht werden: Die Ausbildung startet immer mit einem Theorieunterrichtsblock, an dem mehrere Wochen lang jeweils von Montag bis Freitag verpflichtende Schultage stattfinden. das ist ein ganz guter Einstieg, um die Mitschüler*innen und auch die ersten wichtigen Infos für den ersten praktischen Einsatz zu bekommen.

Ein Beispiel für den Ablauf der praktischen Einsätze in der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann findest du hier.

WO FINDEN DIE PRAKTISCHEN EINSÄTZE STATT?

Hauptsächlich in dem Trägerhaus/Krankenhaus, mit dem auch der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Da unsere Krankenhäuser aber nicht immer alle gesetzlich vorgeschriebenen Fachabteilungen vorhalten, sind auch „externe“ Einsätze in anderen Einrichtungen erforderlich. Diese Einsätze werden aber früh genug angekündigt und befinden sich im Umkreis unserer Trägerhäuser.

WERDE ICH NACH DER AUSBILDUNG BEI MEINEM TRÄGER ÜBERNOMMEN?

Der Bedarf an Pflegefachpersonen ist riesig! Wir freuen uns immer, wenn die Auszubildenden auch nach erfolgreichem Examen in einer unserer Franziskus-Einrichtungen bleibt – gerne auch beim eigenen Ausbildungsträger.

Da die Franziskus-Familie sehr groß ist, kann die Arbeitsstelle natürlich auch nach eigenen Neigungen gewählt werden. Die Auswahl ist riesig – hier ist ein Überblick über unsere Krankenhäuser – da ist bestimmt ein passender Einsatzort dabei:

www.st-franziskus-stiftung.de/die-einrichtungen/die-einrichtungen-der-franziskus-stiftung.html

WIE LÄUFT DER UNTERRICHT AB?

Wir haben ein festes Kurssystem, so dass die drei Jahre in einem Klassenverband mit bis zu 28 Auszubildenden gemeinsam verbracht werden. Jeder Kurs hat auch mindestens eine Person aus unserem Team der Lehrenden als Kursleitung. Das ist wichtig und hat sich bewährt, damit eine feste Ansprechperson immer für die Auszubildenden da ist. Natürlich kann aber auch jede andere Person aus unserem Team angesprochen werden.

Im Unterricht ist unser gesamtes pädagogisches Team aktiv – die Auszubildenden lernen daher nach und nach das gesamte Kollegium der Lehrenden kennen. Das liegt daran, dass jede Lehrperson eigene Lernfelder betreut.

WIE WERDE ICH IN DER PRAXIS UNTERSTÜTZT?

Jede Station im Krankenhaus und jeder Wohnbereich im Altenheim muss Experten für die praktische Ausbildung vorhalten. Diese Personen haben neben dem Pflegeberuf eine berufspädagogische Weiterbildung absolviert und nennen sich danach „Praxisanleiter“. Diese Personen stehen den Auszubildenden während der jeweiligen Praxisphase zur Seite und leiten sie Schritt für Schritt an.

MUSS ICH IN DER AUSBILDUNG AUCH NACHTDIENSTE ABSOLVIEREN?

Ja, aber nur in einem geringen Umfang. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass innerhalb der gesamten drei Jahre mindestens 80 und höchstens 120 Stunden im Nachtdienst absolviert werden müssen. Während des Nachtdienstes sind die Auszubildenden aber nie allein – es muss immer eine ausgebildete Pflegefachkraft dabei sein.